Leihinstrumente

Instrumentalunterricht ist nur möglich, wenn ein eigenes Instrument zur Verfügung steht, auf dem man regelmäßig üben kann. Zur Erleichterung des Beginns kann man in der Musikschule Streichinstrumente, Holz- und Blechblasinstrumente sowie Akkordeons gegen eine geringe Gebühr ausleihen. Anspruch auf ein Leihinstrument besteht jedoch nicht!

Die Leihinstrumente stehen für maximal zwei Jahre zur Verfügung.