Präsenzunterricht seit 26. April 2021

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Seit Montag, 26. April 2021, darf wieder Präsenzunterricht in der Musikschule stattfinden!
Allerdings ist der Unterricht mit gewissen Auflagen verbunden, vor allem mit einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2. Dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Die Testpflicht gilt für Kinder ab der Volksschule. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von den Testungen ausgenommen.
Generell werden auch die Testungen in den Schulen anerkannt. Wenn kein durchgehender Unterricht an den Schulen stattfindet, kann es notwendig sein, einen zusätzlichen Test in einer Teststraße durchzuführen. Alternativ kann vor dem Unterricht auch zu Hause ein so genannter „Wohnzimmertest“ gemacht werden. Sollte eine Testung innerhalb von 48 Stunden vor dem Unterricht nicht möglich sein, bitte ich, rechtzeitig mit der jeweiligen Lehrkraft Kontakt aufzunehmen und Distance-Learning zu vereinbaren. Generell gilt, dass auf Wunsch auch weiterhin im Distance-Learning unterrichtet werden kann.
Alternativ zu den Tests gilt eine ärztliche Bestätigung über eine aktuell abgelaufene SARS-CoV-2 Infektion innerhalb der letzten sechs Monate oder der Nachweis neutralisierender Antikörper (Antikörpertest) für einen Zeitraum von drei Monaten.

Seit Montag, 26. April 2021, ist auch Gruppenunterricht für alle Klassen wieder möglich. Die maximale Gruppengröße ist seit 17. Mai auf 8 Schüler angehoben worden und es gelten für alle Schüler die gleichen Testbedingungen, also eine Testung innerhalb der letzten 48 Stunden.

Mit diesen Rahmenbedingungen ist ein fast „normaler“ Musikschulbetrieb möglich und wir hoffen, dass gegen Schulschluss auch noch einige Klassenabende möglich sind.

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