aktuelle Hygienebestimmungen in der Musikschule

Liebe Eltern!
Liebe Schülerinnen und Schüler!

Die Regelungen und Bestimmungen bezüglich der aktuellen Corona-Situation haben derzeit kaum Auswirkungen auf den Musikunterricht. Wir können den Einzel- und auch den Gruppenunterricht weiterhin fortführen!
Bei Schülerinnen und Schülern, aber auch bei Lehrkräften, die eine angeordnete Quarantäne verbringen und keine Symptome aufweisen (also nicht im Krankenstand sind), kann auf Wunsch auch im Distance-Learning unterrichtet werden.

Musikschülerinnen und -schüler müssen einen 2,5-G Nachweis (Geimpft ODER Genesen ODER Ninja-Pass ODER PCR-Test) vorweisen.
Für ungeimpfte / nicht genesene Musikschüler über 12 Jahren kann im jeweiligen Fall betreffend der Ausgangsregelungen die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs 1 Z 4 der 5. COVID-19-SchuMaV zur Anwendung kommen (Unterbrechung des Lockdowns für „Ausbildungszwecke“).

Das heißt: Wer keinen Ninja-Pass hat (und nicht Genesen oder Geimpft ist), muss einen PCR-Test vorweisen. Ein “Wohnzimmertest” allein berechtigt nicht zum Besuch der Musikschule!

Im gesamten Schulgebäude muss FFP2-Maske getragen werden. Begleitpersonen, die sich länger im Schulgebäude aufhalten, müssen jedenfalls einen 2G-Nachweis mitbringen. Der 2-G Nachweis entfällt, wenn das Musikschulgebäude nur kurzfristig, insbesondere zum Zweck der Abholung von Kindern, betreten wird.
Größere Musikschulveranstaltungen finden derzeit nicht statt – die Weihnachtskonzerte sind noch nicht abgesagt, werden aber nur stattfinden, wenn es die Corona-Situation erlaubt.

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